Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
ZV 3.2 Hind-771 1.4.pdf
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Drittwiderspruchsklage: Urteilsklausur
Lassen Sie sich nicht davon irritieren, dass die Klausur schon alt ist und zu DM-Zeiten spielt. Materiell und prozessual hat sich überhaupt nichts geändert. Die Klausur ist hinsichtlich der materiellen Probleme unverändert ein Musterexemplar. Es ist völliger Unsinn zu denken, das Rad müsse immer neu erfunden werden. Und ich sehe nicht ein, mir unnötige Mehrarbeit durch Umschreiben der Klausur auf € zu machen :-).
771-Klausur.pdf
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Drittwiderspruchsklage: Musterurteil
ZV-771-Klausur Lösung 2016.pdf
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Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO - Besonderheiten:

- Sicherungsübereignung

- Sicherungsabtretung

- vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

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